Allgemeine Auftragsverarbeiterbedingungen RegionalMedien Austria AG (RegionalMedien Austria)

Stand Oktober 2021

Für die Nutzung von Werbefläche und Kleinanzeigen in den Print- und Onlinemedien

PRÄAMBEL UND GELTUNGSBREICH

(1) Um den zwingenden Bestimmungen der EUDatenschutzgrundverordnung 2016/679 (DSGVO) zu entsprechen, werden mit Blick auf die mit Anzeigenoder Werbeaufträgen einhergehenden Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten folgende Regelungen getroffen:

(2) Diese Allgemeinen Auftragsverarbeiterbedingungen (AGB AVV) gelten – gemeinsam mit den jeweils gültigen Preislisten und AGBs für die jeweiligen Werbeaufträge – für jegliche der RegionalMedien Austria erteilten Anzeigen- oder Werbeaufträge (Aufträge über die Veröffentlichung von Anzeigen inklusive gewerblichen Kleinanzeigen, die Verbreitung von Beilagen, Displaywerbung oder sonstige Online-Werbung auf vermarkteten Webseiten, Social Media oder sonstige Werbung über elektronische Medien, sonstige Werbeformen und Medialeistungen einschließlich der Durchführung von Gewinnspielen für den Kunden auf einem Internetportal des Verlages; ebenso Aufträge über die Konzeptionierung und Herstellung von Werbemitteln zur Verbreitung in oder als Medien oder im Internet oder über Social Media) von Unternehmern sowie für Werbeaufträge von Unternehmern an die Tochtergesellschaften der RegionalMedien Austria zur Besorgung von MediaLeistungen in Print- und/ oder Online Medien der RegionalMedien Austria-Gruppe oder deren Kooperationspartnern. RegionalMedien Austria, deren Tochtergesellschaften sowie Kooperationspartner werden im Folgenden auch allein oder gemeinsam als Medienunternehmen bezeichnet.

(3) Durch die Erteilung eines Werbeauftrages akzeptiert der Auftraggeber diese AGB AVV vorbehaltlos. Diese gelten mit Wirksamkeit ab 25.05.2018 für alle bestehenden und zukünftigen der RegionalMedien Austria erteilten Werbeaufträge.

(4) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden keinesfalls Bestandteil der Vertragsbeziehungen.

GEGENSTAND DER DATENVERARBEITUNG DURCH DEN VERLAG UND VERARBEITUNGSZWECK

(1) Gegenstand dieses AGB AVV sind die mit dem Anzeigen- oder Werbeauftrag (Aufträge über die Veröffentlichung von Anzeigen inklusive gewerblichen Kleinanzeigen, die Verbreitung von Beilagen, Displaywerbung oder sonstige OnlineWerbung auf vermarkteten Webseiten, Social Media oder sonstige Werbung über elektronische Medien, sonstige Werbeformen und Medialeistungen einschließlich der Durchführung von Gewinnspielen für den Kunden auf einem Internetportal des Verlages; ebenso Aufträge über die Konzeptionierung und Herstellung von Werbemitteln zur Verbreitung in oder als Medien oder im Internet oder über Social Media) einhergehenden Verarbeitungstätigkeiten, welche der Verlag als Auftragsverarbeiter iSd Art 4 Z 8 DSGVO für den Kunden als Verantwortlichen iSd Art 4 Z 7 DSGVO durchführt.

(2) Mit diesen AGB AVV wird das Rechtsverhältnis zwischen dem Medienunternehmen und dem Kunden datenschutzrechtlich in der Weise geklärt und festgelegt, dass der Kunde des Anzeigen- oder Werbeauftrags Verantwortlicher (Art 4 Z 7 DSGVO) für die für seine Zwecke vorgenommene und durch seine von ihm angelieferten Werbemittel bewirkte Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO und der Verlag diesbezüglich Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 4 Z 8 DSGVO ist.

(3) Ist im Anzeigen- oder Werbeauftrag nichts anders geregelt, werden folgende personenbezogenen Daten folgen- der Kategorien betroffener Personen verarbeitet: – Gegenstand: Durchführung und automationsunterstützte Abwicklung von Anzeigen- und Werbeaufträgen für den Kunden;

– Betroffenenkategorie(n):

a. Werbekunden;

b. Kunden des Werbekunden, wenn der Kunde als Mittler auftritt;

c. Vertragspartner des Kunden oder dessen Kunden im Zusammenhang mit Anzeigen- oder Werbeaufträgen;

d. Kontaktpersonen;

e. in Werbemitteln oder durch Werbemittel erkennbar abgebildete oder angesprochene Personen; f. Hersteller oder Urheber von oder Rechteinhaber an Lichtbildern, Lichtbildwerken, Grafiken, Zeichnungen, Texten oder Audioinhalten oder audiovisuellen Inhalten;

g. Nutzer (bei interessensbezogener Displaywerbung). – Datenarten: a. Kontaktinformationen und Bezeichnungen / Funktion, b. Bildnisse, c. Vorhandensein und Inhalte von Zustimmungserklärungen, d. Verwendungszwecke, e. über Cookies oder sonstige Trackingtechnologien generierte Nutzer IDs und dazu erhobenes Surfoder Klickverhalten sowie daraus abgeleitete Interessen (bei interessenbezogener Displaywerbung).

(4) Ist im Anzeigen- oder Werbeauftrag betreffend die Durchführung von Gewinnspielen/Wettbewerben für den Kunden nichts anders geregelt, werden bei Verträgen, welche die Durchführung von Gewinnspielen für den Kunden auf einem Internetportal des Verlages zum Gegenstand haben, über die in Absatz 3 genannten Daten für die allgemeine Abwicklung des Anzeigen- oder Werbeauftrages hinaus folgende personenbezogenen Daten folgender Kategorien betroffener Personen verarbeitet: – Gegenstand: Durchführung automationsunterstützter Erfassung der Teilnehmer und Verwaltung der Teilnehmerdaten für den Kunden; Korrespondenz mit den Teilnehmern über das Gewinnspiel (wenn eigens beauftragt), Ermittlung des/der Gewinner/s (wenn eigens beauftragt), Verständigung des/der Gewinner/s vom Gewinn (wenn eigens beauftragt), Direktwerbung per eMail gegenüber den Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel / Wettbewerb. Nach Abwicklung des Gewinnspiels / Wettbewerbs wird die Datenverarbeitung betreffend das Gewinnspiel beendet. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten und die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel / Wettbewerb noch für 42 Monate (und wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet wird, bis zu dessen rechtskräftigen Abschluss) in Evidenz zu behalten, um erforderlichenfalls gegenüber dem Betroffenen, sonstigen Anspruchstellern oder gegenüber Gerichten oder Behörden nachweisen zu können, dass der Teilnehmer am Gewinnspiel / Wettbewerb teilgenommen hat und die Abwicklung des Gewinnspiels / Wettbewerbs gemäß den Teilnahmebedingungen rechtmäßig erfolgte. In weiterer Folge werden die Daten betreffend die Teilnahme am Gewinnspiel / Wettbewerb gelöscht. – Betroffenenkategorie(n) und Datenarten: a. Teilnehmer (registrierter Nutzer auf dem Internetportal, auf dem das Gewinnspiel durchgeführt wird): – Vorname, Nachname (Pflichtfeld) – Benutzername des Nutzer-Accounts (Pflichtfeld) – E-Mail Adresse (Pflichtfeld) – Postleitzahl – Geburtsdatum (wenn angegeben) – genaue Adresse (wenn angegeben) – Geschlecht (wenn angegeben) – Telefonnummer (wenn angegeben) – Informationen über erteilte Zustimmungen im Rahmen des Gewinnspiels / Wettbewerbs – mit dem Teilnehmer geführte Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel / Wettbewerb – mit dem Teilnehmer geführte Korrespondenz im Zusammenhang mit Direktwerbung aus Anlass des Gewinnspiels / Wettbewerbs – Erfüllung der Gewinnkriterien / Zuschlagskriterien gemäß Teilnahmebedingungen – zugeteilte Gewinne / Preise und deren Einlösung / Nichteinlösung b. Teilnehmer (nicht registrierte Nutzer auf dem Internetportal, auf dem das Gewinnspiel durchgeführt wird): – Vorname, Nachname(wenn angegeben) – E-Mail Adresse (Pflichtfeld für Gewinnspielteilnahme) – Postleitzahl(wenn angegeben) – genaue Adresse (wenn angegeben) – Telefonnummer (wenn angegeben) – Informationen über erteilte Zustimmungen im Rahmen des Gewinnspiels / Wettbewerbs – mit dem Teilnehmer geführte Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel / Wettbewerb – Erfüllung der Gewinnkriterien / Zuschlagskriterien gemäß Teilnahmebedingungen – zugeteilte Gewinne / Preise und deren Einlösung / Nichteinlösung.

(5) Bezieht sich der Anzeigen- oder Werbeauftrag auf eine Direktwerbekampagne werden über die in Absatz 3 genannten Daten für die allgemeine Abwicklung des Anzeigen- oder Werbeauftrages hinaus folgende personenbezogenen Daten folgender Kategorien betroffener Personen verarbeitet: Betroffenenkategorie(n) und Datenarten: – Zieladressaten des Kunden für Direktwerbung (Kontakte werden vom Kunden bekannt gegeben): – Vorname, Nachname (wenn angegeben) – E-Mail Adresse (wenn angegeben) – Postleitzahl (wenn angegeben) – genaue Adresse (wenn angegeben) – Telefonnummer (wenn angegeben) – Informationen über erteilte Zustimmungen zur Kontaktaufnahme zur Direktwerbung – mit dem Zieladressaten geführte Korrespondenz im Zusammenhang mit der beauftragten Direktwerbekampagne

DAUER

(1) Die Auftragsverarbeitung auf Basis dieser AGB AVV erfolgt für die Dauer der Laufzeit der vom Kunden an den Verlag erteilten Anzeigen- oder Werbeaufträge.

(2) Jede Partei kann das Vertragsverhältnis zudem mit sofortiger Wirkung beenden, wenn die jeweils andere Partei im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und dem Medienunternehmen bestehenden Anzeigen- oder Werbeaufträgen vorsätzlich und schwerwiegend gegen Datenschutzvorschriften verstößt; bei einem nicht vorsätzlichen oder nicht schwerwiegenden Verstoß besteht dieses Recht erst, wenn die andere Partei nach Hinweis auf einen derartigen Verstoß diesen nicht umgehend ab- stellt.

PFLICHTEN DES MEDIENUNTERNEHMENS ALS AUFTRAGSVERARBEITER

(1) Der Verlag erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der in den Anzeigen- oder Werbeaufträgen geregelten Dienste ausschließlich im Auftrag und gemäß den Weisungen des Verantwortlichen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB AVV. Die im Rahmen des Anzeigen- oder Werbeauftrags erteilten Aufträge und die in diesem Zusammenhang festgelegten Rechte und Pflichten des Medienunternehmens sind derartige Aufträge. Der Verantwortliche verpflichtet sich, aus- schließlich gesetzmäßige Weisungen zu erteilen und hält den Verlag bei Inanspruchnahme wegen Erfüllung nicht gesetzmäßiger Weisungen vollständig schad- und klaglos.

(2) Der Verlag ist abseits der Erfüllung des Anzeigen- oder Werbeauftrags und der Wahrung überwiegender berechtigter Interessen von Dritten, die einen Rechtsverstoß auf Grund eines Werbemittels bescheinigen, oder des Medienunternehmens zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung von eigenen Rechts- oder Regressansprüchen im Zusammenhang mit Werbemitteln des Kunden oder gegen den Kunden nicht befugt, personenbezogene Daten, die der Verlag in Erfüllung von Anzeigenoder Werbeaufträgen im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, ohne dessen schriftliche Einwilligung Dritten offenzulegen. Soweit der Verlag dazu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er den Verantwortlichen unverzüglich im Vorhinein zu informieren.

(3) Abgesehen von Z (2) setzt die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte einen schriftlichen (E-Mail ausreichend) Auftrag des Verantwortlichen voraus.

(4) Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten für eigene Zwecke des Medienunternehmens darf abgesehen von der Erfüllung des Anzeigen- oder Werbeauftrags und der Wahrung überwiegender berechtigter Interessen von Dritten, die einen Rechtsverstoß auf Grund eines Werbemittels bescheinigen, oder des Medienunternehmens zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung von eigenen Rechts- oder Regressansprüchen im Zusammenhang mit Werbemitteln des Kunden oder gegen den Kunden nur nach vorherigem schriftlichem (E-Mail ausreichend) Einverständnis des Verantwortlichen erfolgen.

(5) Der Verlag stellt im Zusammenhang mit den von ihm durchzuführenden Verarbeitungstätigkeiten sicher, dass der Verantwortliche die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) und unter Berücksichtigung des österreichischen Bundesgesetzes zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSG idgF) innerhalb der gesetzlichen Fristen erfüllen kann, überlässt dem Verantwortlichen alle dafür notwendigen Informationen und unterstützt diesen bei der Erfüllung diesbezüglicher Pflichten.

(6) Wird ein entsprechender Antrag, mit dem Betroffenenrechte geltend gemacht werden, an den Verlag gerichtet und ist aus dem Inhalt des Antrages ersichtlich, dass der Antragsteller den Verlag irrtümlich für den Verantwortlichen der von ihm für den Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungstätigkeit hält, hat der Verlag den Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiterzuleiten und dies dem Antragsteller unter Bekanntgabe des Datums des Einlangens des Antrages mitzuteilen.

(7) Der Verlag unterstützt den Verantwortlichen im Zusammenhang mit den vom Medienunternehmen durch- zuführenden Verarbeitungstätigkeiten bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation). (8) Der Verlag verpflichtet sich im Zusammenhang mit den vom Medienunternehmen durchzuführenden Verarbeitungstätigkeiten, dem Verantwortlichen jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind. 

TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE VORKEHRUNGEN DES MEDIENUNTERNEHMENS ALS AUFTRAGSVERARBEITER

(1) (1) Der Verlag verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses und erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Er hat alle mit der Datenverarbeitung betrauten Personen verpflichtet, personenbezogene Daten, die diesen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut oder zugänglich werden, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung/Bekanntgabe der Daten besteht. Insbesondere bleibt diese Verschwiegenheitsverpflichtung auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Medienunternehmen aufrecht.

(2) Der Verlag erklärt, dass er im Zusammenhang mit den vom Medienunternehmen durchzuführenden Verarbeitungstätigkeiten unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat. Der Verlag sichert zu, die in Anlage ./1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um im Zusammenhang mit den vom Medienunternehmen durchzuführenden Verarbeitungstätigkeiten die personenbezogenen Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und vor Verlust zu schützen, um ihre ordnungsgemäße Verarbeitung und die Nichtzugänglichkeit für unbefugte Dritte sicherzustellen. Der Verlag verpflichtet sich dazu, die technischen und organisatorischen Maßnahmen auf dem Stand der Technik zu halten und nach technischem Fort- schritt bzw. geänderter Bedrohungslage anzupassen.

(3) Die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Medienunter- nehmen gestattet, alternative adäquate Maßnahmen um- zusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren und dem Verantwortlichen mitzuteilen.

LÖSCHUNG UND SPEICHERUNG ZU BASISZWECKEN

(1) Der Verlag ist nach Beendigung des Auftrags verpflichtet, dem Verantwortlichen alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die vertragsgegenständliche personen- bezogene Daten enthalten, zu übergeben; davon unberührt und ausgenommen bleibt die Speicherung der dem Medienunternehmen überlassenen personenbezogenen Daten und Verarbeitungsergebnisse zu Beweis- und Dokumentationszwecken (insbesondere zum Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung) soweit dieser für seine Leistungen Gewähr zu leisten hat oder von Dritten oder vom Kunden wegen des Anzeigen- oder Werbeauftrags in Anspruch noch genommen werden kann.

(2) Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und nachdem die Speicherung zu Beweiszwecken gemäß dem Vorabsatz nicht mehr erforderlich ist, hat der Verlag sämtliche vertragsgegenständliche personenbezogene Daten zu löschen. Dies gilt insbesondere, soweit der Verlag zu einer weiteren Aufbewahrung von personenbezogenen Daten nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist oder dazu ausdrücklich beauftragt wurde. 

HAFTUNG

(1) Der Verlag ist zum Zwecke der Enthaftung gem. Art. 82 Abs. 3 DSGVO dazu befugt, Details zu Weisungen des Verantwortlichen und zur erfolgten Datenverarbeitung offenzulegen. Der Verantwortliche ist dazu verpflichtet, den Verlag bestmöglich zu unterstützen, damit sich der Verlag gegenüber dem Dritten nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO enthaften kann.

(2) Die Haftung des Medienunternehmens gegenüber dem Verantwortlichen im Zusammenhang mit den vom Medienunternehmen durchzuführenden Verarbeitungstätigkeiten richtet sich nach den Haftungsbestimmungen des Anzeigen- oder Werbeauftrags. Sollte darin die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden durch den Verlag nicht ausgeschlossen sein, wird für Haftungsfälle gemäß Art 82 DSGVO vereinbart, dass die Haftung des Medienunternehmens für leicht fahrlässig verursachte Schäden jedenfalls ausgeschlossen ist.

(3) Die Haftung des Medienunternehmens ist aber jedenfalls mit der Höhe des Auftragsvolumens des die Haftung auslösenden Anzeigen- oder Werbeauftrags begrenzt. Darüber hinaus gehende vereinbarte Haftungsbeschränkungen zugunsten des Medienunternehmens bleiben davon unberührt.

(4) Der Kunde garantiert, – dass die dem Medienunternehmen zur Verarbeitung übergebenen personenbezogenen im Zusammenhang mit den vom Medienunternehmen durchzuführenden Verarbeitungstätigkeiten Daten aus einer gesetzlich zulässigen Quelle stammen und – dass die an den Verlag erteilten Verarbeitungsaufträge des Kunden jeweils auf einer gesetzlich zulässigen Datenverarbeitung auf Grund einer legitimen Rechtsgrundlage beruhen – den Verlag oder dessen Repräsentanten hinsichtlich aller Schäden und Nachteile (insbesondere Kosten für rechtsfreundliche Vertretung, Strafen, Ersatzleistungen), welche der Verlag oder deren Repräsentanten auf Grund der Datenverarbeitung für den Kunden er- leidet, über erste Aufforderung vollkommen schadlos zu halten. 

KOOPERATIONSPARTNER UND SUB-AUFTRAGSVERARBEITER

(1) Der Verlag kann Sub-Auftragsverarbeiter heranziehen. Er hat den Verantwortlichen von der beabsichtigten Heranziehung so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Dies gilt sinngemäß für die Änderung der SubAuftragsverarbeiter. Nicht hierzu gehören Nebendienstleistungen, die der Verlag z.B. als Post-/ Transport-/Telekommunikationsdienstleistungen oder zur Wartung/Servicierung von Datenträgern und Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt.

(2) Der Verlag schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Medienunternehmen auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Die Überbindung der Verpflichtungen ist dem Verantwortlichen über Aufforderung nachzuweisen.

(3) Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Daten- schutzpflichten nicht nach, so haftet der Verlag gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten des SubAuftragsverarbeiters.

(4) Der Verantwortliche erteilt seine Zustimmung zur Heranziehung der in Anlage ./2 genannten SubAuftragsverarbeiter und zur Änderung oder Hinzuziehung weiterer Sub-Auftragsverarbeiter, wenn es sich dabei um konzern- verbundene Unternehmen des Medienunternehmens handelt oder um solche Sub-Auftragsverarbeiter handelt, die einen vergleichbaren Schutzstandard wie die in der Anlage ./2 angeführten Unternehmen aufweisen. (5) Der Verlag ist zudem berechtigt, sich bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Werbe- bzw. Anzeigenvertrag und diesen AGB AVV – je nachdem, über welches Print- oder Onlinemedium Werbung für den Kunden ausgespielt oder ein Gewinnspiel für den Kunden durchgeführt wird – des jeweiligen Medieninhabers des betreffenden Mediums zu bedienen und diesem auch Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu überbinden, womit sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Unternehmen: a. RMA Media Services GmbH, Am Belvedere 10 / Top 5, 1100 Wien (Vertragspartner und Abwickler von Werbe- und Anzeigenaufträgen aller Art in den Medien der RegionalMedien Austria) b. RMA Marketing Services GmbH, Am Belvedere 10 / Top 5, 1100 Wien (zuständig für verschiedene Corporate Publishing Produkte) c. für MeinBezirk.at; Wochenzeitungen: – RegionalMedien Tirol GmbH, Eduard-Bodem-Gasse 6, 6020 Innsbruck – RegionalMedien Salzburg GmbH, Münchner Bundesstraße 142, 5020 Salzburg  – RegionalMedien Oberösterreich GmbH, Dr. Herbert-Sperl-Ring 1, 4060 Leonding  – RegionalMedien Niederösterreich GmbH, Porschestraße 23a, 3100 St. Pölten – bz Wiener Bezirkszeitung GmbH, Am Belvedere 10 / Top 5, 1100 Wien / RegionalMedien Wien – Bezirksblätter Burgenland Verlag GmbH, Thomas A. Edison Str. 2, 7000 Eisenstadt / RegionalMedien Burgenland – RMK Regionalmedien Kärnten GmbH, Völkermarkterring 25, 9020 Klagenfurt / RegionalMedien Kärnten – Wochenzeitungs GmbH Steiermark, Gadollaplatz 1, 8010 Graz / RegionalMedien Steiermark – RZ Regionalzeitungs GmbH, Liechtensteinerstrasse 70, 6800 Feldkirch / RZ Regionalzeitungen Vorarlberg. d. für MeinMed, MeinMed.at und Gesund.at, sowie die Magazine Hausarzt und Hausarzt-Assistenz: – RMA Gesundheit GmbH, Am Belvedere 10 / Top 5, 1100 Wien e. für den Grazer und Grazer.at: – Media 21 GmbH, Gadollaplatz 1, 8010 Graz f. für die das Magazin Leben und meinSonntag, www.mein-sonntag.at: – RMK Regionalmedien Kärnten GmbH, Völkermarkter Ring 25, 9020 Klagenfurt.

KOSTEN

Für zusätzliche Aufwände im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten unter diesen AGB AVV, insbesondere der Mitwirkung hinsichtlich Betroffenenrechten und Kontrollen der Datenschutzbehörde sowie für die Erfüllung der Kontrollrechte des Verantwortlichen und Mitwirkung bei der Durchführung von Kontrollen des Verantwortlichen kann der Verlag ein angemessenes Entgelt verrechnen.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

(1) Sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss des UNKaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Für sämtliche Streitigkeiten wird das den Sitz des Verlages sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

(2) Es gilt die Schriftform; es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Formerfordernis der Schriftlichkeit.

(3) Sämtliche Rechte und Pflichten gehen auf allfällige Rechtsnachfolger über.

(4) Die Anlagen ./1 und ./2 gelten als integrierte Bestandteile dieser Bedingung.

Anlage ./1

Für Anzeigenkunden relevanter Auszug aus den vom Medienunter- nehmen ergriffenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen im Sinne des Art 32 DSGVO

1. VERTRAULICHKEIT

Zutrittskontrolle: Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, z.B.: Magnet- oder Chipkarten, Schlüssel, Sicherheitsschlösser, elektrische Türöffner, Werkschutz bzw. Pförtner, Alarmanlagen, Videoanlagen

Zugangskontrolle: Keine unbefugte Systembenutzung, z.B.: (sichere) Kennwörter, automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung

Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, z.B.: Berechtigungskonzepte und bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung von Zugriffen

Trennungskontrolle: Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden z.B. durch Mandantenfähigkeit, Sandboxing, getrennte Produktiv-, Entwicklungs- und Testumgebungen, kein Mitbenutzen von Büroräumen durch Fremdfirmen

2. INTEGRITÄT

Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur, Monitoring des Datenverkehrs

Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z.B.: Nachvollziehbarkeit der Zugriffe anhand individueller Benutzernamen, Protokollierung von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten

3. VERFÜGBARKEIT UND BELASTBARKEIT

Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, z.B.: Backup-Strategie, unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Virenschutz, Firewall, Notfallpläne

4. VERFAHREN ZUR REGELMÄSSIGEN ÜBERPRÜFUNG, BEWERTUNG UND EVALUIERUNG

Datenschutz-Management; Incident-Response-Management; datenschutzfreundliche Voreinstellungen

ANLAGE ./2
Sub-Auftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter wird folgende, für die Anzeigenkunden relevante Sub-Auftragsverarbeiter heranziehen:

Name Adresse Art der Tätigkeit
Procset Media Solutions Gesellschaft für Softwareentwicklung und IT-Services GmbH Cicerostr. 21, 10709 Berlin (Wilmersdorf) Anzeigenproduktionssystem
ClassWizard GmbH publishing-solutions Hamburger Str. 11, 22083 Hamburg Planungssystem
agindo interaktives marketing Hasibeder & Pultar GbR Bürgerstr. 21, 6020 Innsbruck Kundendatenbank und Anzeigenerfassungssystem
HEIT headway engineering information technology GmbH Kohlstatt 7, 6401 Inzing Kundendatenbank und Anzeigenerfassungssystem
MF Mediate Systems GmbH Dreihackengasse 20, 8020 Graz CRM
Druck Styria GmbH & Co KG Styriastraße 20, 8042 Graz Druckereiunternehmen
Druck Carinthia GmbH & Co KG Industrieparkstraße 6, 9300 St. Veit an der Glan Druckereiunternehmen
Moser Holding Aktiengesellschaft Brunecker Straße 3, 6020 Innsbruck Druckereiunternehmen
Druckerei Ferdinand Berger & Söhne GmbH Wiener Straße 80, 3580 Horn Druckereiunternehmen
Radin-Berger-Print GmbH Innsbrucker Straße 59/III, 6176 Innsbruck-Völs Druckereiunternehmen
Sandlerprint&packaging
Johann Sandler GesmbH & Co KG
Druckereiweg 1, 3671 Marbach Druckereiunternehmen
NP Druck Gesellschaft m.b.H. Gutenbergstr. 12, 3100 St. Pölten Druckereiunternehmen
Athesia-Tyrolia Druck GmbH Exlgasse 20, 6020 Innsbruck Druckereiunternehmen
Morawa Berchtold Transporte GmbH Wienersdorfer Straße 20-24, Obj. M37 / 1. Stock, 2514 Traiskirchen Zustellunternehmen
Transport Service GmbH Gewerbepark Gärberbach 11, 6020 Innsbruck Zustellunternehmen
Tirol Logistik GmbH & Co KG Ing.-Etzel-Straße 30, 6020 Innsbruck Zustellunternehmen
Österreichische Post Aktiengesellschaft Rochusplatz 1, 1030 Wien Zustellunternehmen
redmail Logistik & Zustellservice   GmbH Hainburger Straße 33, 1030 Wien Zustellunternehmen
Connect724 GmbH Heizwerkstraße 6a, 1230 Wien Zustellunternehmen
gogol publishing GmbH Bismarckstraße 19 ½, 86159 Augsburg, Deutschland Produktions- und Redaktionssystem, Hostingdienstleistungen für die Plattform meinbezirk.at
Sub-Auftragsverarbeiter von gogol publishing GmbH (soweit relevant):
Amazon Web Services, Inc. 410 Terry Avenue, North Seattle WA 98109, United States Speicherung und Auslieferung von Bilddaten; Speicherung und Verarbeitung von Server-Logfiles; die Verarbeitung findet innerhalb der EU statt
PlusServer GmbH Welserstraße 14, 51149 Köln, Deutschland Managed Hosting, die Verarbeitung findet innerhalb der EU statt
Google Cloud 1600 Amphitheatre, Parkway Mountain View, CA 94043 G Suite

Kommunikation, Dokumente, Speicherung, Nutzung von Google-Fonts; die Verarbeitung findet innerhalb eines Drittlandes statt. ADV-Verhältnis vorhanden; Teilnehmer des PrivacyShield -Abkommens. Mehrere Zertifizierungen bzgl. Datensicherheit vorhanden [u. a. ISO 27001; ISO 27017; ISO 27018]. Weitere Informationen unter https://www.google.com/intl/de_at/cloud/security/gdpr/

adverserve digital advertising Services GmbH

Gumpendorfer Straße 132, 1060 Wien

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