Allgemeine Geschäftsbedingungen RegionalMedien Austria AG (RegionalMedien Austria) für private Kleinanzeigen / Marktplatz (Print + Online)

Stand Mai 2023

GELTUNGSBEREICH UND ANWENDBARES RECHT

Diese AGB gelten – gemeinsam mit den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten – für alle an die RegionalMedien Austria oder an deren Tochtergesellschaften oder anderen Kooperationspartner erteilten Aufträge zur Veröffentlichung von nicht gewerblichen Kleinanzeigen in Printmedien und/oder Onlinemedien im Medienverbund der RegionalMedien Austria. RegionalMedien Austria, deren Tochtergesellschaften, insbesondere auch die RMA Media Services GmbH, sowie deren Kooperationspartner werden im Folgenden auch als Verlag bezeichnet.

Vertragspartner des Kunden für an den Verlag erteilte nicht gewerbliche Kleinanzeigenaufträge ist die RMA Media Services GmbH, Am Belvedere 10 / Top 5, 1100 Wien. Diese besorgt die Veröffentlichung der Kleinanzeigen auf Grund zustande gekommener Verträge über nicht gewerbliche Kleinanzeigen in den von der Vereinbarung umfassten Medien im RegionalMedien Austria-Verbund.

Der Verlag erbringt die Veröffentlichung von Kleinanzeigen nur auf Basis der AGB in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

Es gilt österreichisches Recht.

Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und AGB AVV gelangt der von RegionalMedien Austria selbst auferlegte Verhaltenskodex zur Anwendung.

ZUSTANDEKOMMEN DES KLEINANZEIGENVERTRAGS;

VERTRAGSÄNDERUNGEN

Aus presserechtlichen Gründen müssen Name und Adresse des Kunden, der den Kleinanzeigenauftrag erteilt, dem Verlag mitgeteilt und muss über Aufforderung des Verlages vom Kunden ein Identitätsnachweis erfolgen. Ohne Bekanntgabe von Namen und Adresse des Kunden kann der Kleinanzeigenauftrag nicht angenommen und die Kleinanzeige nicht veröffentlicht werden.

Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn, der Verlag einen Kleinanzeigenauftrag des Kunden schriftlich innerhalb angemessener eine Woche nicht übersteigender Frist bestätigt oder den vom Kunden übermittelten Kleinanzeigenauftrag unter Berücksichtigung von Punkt 4.b. dieser AGB erfüllt.

Bei online erteilten Kleinanzeigenaufträgen erhält der Kunde auf die von ihm dazu bekannt gegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung. Diese ist keine Annahmeerklärung durch den Verlag betreffend den Kleinanzeigenauftrag, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Der Verlag behält sich das Recht vor, die Annahme von Kleinanzeigenaufträgen insbesondere wenn deren Erfüllung für den Verlag unzumutbar ist, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Unzumutbarkeit in diesem Sinne liegt jedenfalls dann vor, wenn der Inhalt des Werbeauftrages gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten oder gegen Redaktions- oder sonstige einschlägige Werberichtlinien des vom Kleinanzeigenauftrag betroffenen Mediums verstößt. Der Kunde wird über die Ablehnung eines Kleinanzeigenauftrages, wenn ihm bereits eine Bestellbestätigung übermittelt wurde, ohne unnötigen Aufschub informiert.

Der Verlag ist berechtigt, dem Kunden Probeabzüge der Kleinanzeige oder deren Textierung zur Genehmigung vorzulegen.

Der Kunde ist diesfalls verpflichtet, die Probeabzüge zu genehmigen oder dem Verlag mitzuteilen, inwieweit der Probeabzug vom erteilten Kleinanzeigenauftrag abweicht. Die Reaktionsfrist des Kunden beträgt 2 Werktage nach Zugang des Probeabzuges, es sei denn, der Kleinanzeigenauftrag soll nach dem Wunsch des Kunden ehestmöglich veröffentlicht werden und es stehen bis zum Anzeigenannahmeschluss nicht mehr 2 Werktage zur Verfügung. In diesem Fall ist die Bestätigung bis spätestens zwei Stunden des Anzeigenannahmeschlusses zu erteilen.

Erfolgt innerhalb der Reaktionsfrist keine Mitteilung des Kunden, dass und bejahendenfalls inwieweit der Probeabzug vom erteilten Kleinanzeigenauftrag abweicht, gilt die Genehmigung des Kunden hinsichtlich des Probeabzuges als erteilt. Der Kunde wird bei Übermittlung des Probeabzuges zur Genehmigung auf die Rechtswirkungen seines Verhaltens hingewiesen.

Der Verlag ist berechtigt, die aufgrund eines Kleinanzeigenauftrages zu erbringende vertragliche Leistung einseitig abzuändern oder davon abzuweichen, wenn die Änderung und/oder Abweichung dem Kunden zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Änderung (i) geringfügig und sachlich unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist – so insbesondere rechtlich notwendige Adaptionen einer Kleinanzeige vorzunehmen – und (ii) der Zweck des Kleinanzeigenauftrages nicht beeinträchtigt wird und (iii) dem Kunden

daraus keine Mehrkosten in Bezug auf das Entgelt für den Kleinanzeigenauftrag erwachsen.

RÜCKTRITTSRECHT / WIDERRUFSRECHT

FÜR VERBRAUCHER BEI FERNABSATZ- UND AUSWÄRTSGESCHÄFTEN:

Widerrufsrecht:

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG hat er das Recht, einen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen der RegionalMedien Austria, des Verlages oder der RMA Media Services GmbH abgeschlossenen Vertrag oder eine im Fernabsatz (z.B. per Post, Fax, Internet oder E-Mail) abgegebene Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt bei Dienstleistungsverträgen vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Verlag gerichtet an die RMA Media Services GmbH (Anschrift: Am Belvedere 10 / Top 5, 1100 Wien,

Tel.: +43/1/5353530-110, Fax: +43/1/5353530-120, E-Mail: kundenservice@regionalmedien.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

(4) Das Widerrufsrecht entfällt, wenn RegionalMedien Austria die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf Grund eines ausdrücklichen darauf gerichteten Verlangens des Kunden begonnen und deren Ausführung vollständig abgeschlossen hat und der Kunde zuvor über den damit einhergehenden Verlust des Rücktrittsrechtes aufgeklärt wurde.

Folgen des Widerrufs:

(1) im Allgemeinen:

Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat ihm der Verlag alle Zahlungen, die der Verlag vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom Verlag angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Verlag eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verlag dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird der Verlag

dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(2) bei Dienstleistungen:

Hat der Kunde im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen verlangt, dass die Leistungserbringung in Bezug auf die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde dem Verlag einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Verlag von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(3) bei unentgeltlichen Verträgen:

Bei unentgeltlichen Verträgen fallen durch den Widerruf wechselseitig keine Nutzungsentgelte an.

LEISTUNG DES VERLAGES

Allgemeines

(1) Pro Woche und Kunde sind maximal 3 separate Kleinanzeigenaufträge für private Kleinanzeigen möglich.

(2) Die maximale Wortanzahl pro Kleinanzeige beträgt mangels abweichender Definition in der jeweiligen Leistungsbeschreibung für die jeweilige Rubrik und Veröffentlichungsform 280 Zeichen inklusive Leer- und Satzzeichen. Je nach Art der Kleinanzeige und Rubrik besteht entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung die Möglichkeit, Bilder / Fotos in die Kleinanzeige(n) einzubetten.

(3) Ein bestimmter mit der Veröffentlichung von Kleinanzeigen verbundener Erfolg wird vom Verlag nicht geschuldet. Der Verlag schuldet insbesondere nicht, dass eine bestimmte Zahl an Sichtkontakten, Personen, Page Impressions, Visits, oder – bei Werbemaßnahmen in Printmedien – eine bestimmte Auflage tatsächlich erzielt wird. Angegebene Reichweiten und/oder Auflagenzahlen und/oder sonstige Mediendaten dienen lediglich zu Informationszwecken und sind nicht Bestandteil der vom Verlag geschuldeten Leistung.

(4) Kleinanzeigen in der Rubrik „Partnerschaft“ können nur als Chiffre-Anzeige(n) [siehe Abschnitt 5.] beauftragt werden. Bilder / Fotos mit sexuellen oder den Intimbereich zeigenden oder suggerierenden Darstellungen sind unzulässig.

(5) Der Verlag stellt dem Kunden bei Kleinanzeigenaufträgen, bei denen der Kunde die Veröffentlichung der Kleinanzeige(n) in Onlinemedien beauftragt und deren Text(e) der Kunde selbst über vom Verlag zur Verfügung gestellte Eingabemasken eingegeben hat, lediglich Speicherplatz für das Schalten der Kleinanzeigen zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung.

(6) Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Inhalte (Texte, Bilder, Fotos etc.) der Kleinanzeigen auf deren Rechtmäßigkeit oder auf eine allfällige Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen oder den Kunden auf einen gegebenen oder drohenden Rechtverstoß durch die Kleinanzeige hinzuweisen. Der Verlag ist aber berechtigt, wenn er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit von Kleinanzeigen erlangt, vom dem Kleinanzeigenauftrag zugrunde liegenden Vertrag zurückzutreten und die betreffenden Kleinanzeigen, deren Inhalt rechtswidrig ist oder gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt, ohne vorherige Abmahnung des Kunden aus der Kleinanzeigendatenbank zu entfernen und/oder den Zugang zu diesen zu sperren und somit deren Veröffentlichung zu stoppen/auszusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn der Verlag entweder auf Grund eines gerichtlichen und/oder behördlichen Auftrages dazu verpflichtet oder von Dritter Seite auf die Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufmerksam gemacht wird.

(7) Bei telefonisch erteilten Kleinanzeigenaufträgen oder telefonisch durch den Kunden veranlassten Änderungen erfolgt die Wiedergabe und Veröffentlichung der Kleinanzeige gemäß den beim Verlag in diesem Zusammenhang angefertigten Notizen.

(8) Der Verlag ist gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet, nach Beendigung oder Erfüllung des Kleinanzeigenauftrages die diesem zu Grunde liegenden Unterlagen aufzubewahren.

Beginn der Veröffentlichung der Kleinanzeige(n)

(1) Freischaltung der Kleinanzeigen in Onlinemedien:

Die Freischaltung der vom Kunden bestellten Kleinanzeigen erfolgt ohne unnötigen Aufschub:

bei im Fernabsatz geschlossenen entgeltlichen Verträgen über Kleinanzeigen mit Verbrauchern iSd KSchG – ohne unnötigen Aufschub innerhalb von sieben Werktagen ab Zustandekommen des Vertrages, wenn der Verbraucher gegenüber dem Verlag ausdrücklich den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist (siehe Punkt 3.) verlangt hat; in diesem Fall hat der Kunde dem Verlag im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts / Rücktrittsrechts einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Verlag von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich

des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht entfällt jedoch, wenn RegionalMedien Austria die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf Grund eines ausdrücklichen darauf gerichteten Verlangens des Kunden begonnen und deren Ausführung vollständig abgeschlossen hat und der Kunde zuvor über den damit einhergehenden Verlust des Rücktrittsrechtes aufgeklärt wurde;

Sonst ohne unnötigen Aufschub innerhalb von sieben Werktagen nach Verstreichen der 14-tägigen Widerrufsfrist (siehe Punkt 3.), wenn vom Kunden kein Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erklärt wurde;

ansonsten im Allgemeinen ohne unnötigen Aufschub innerhalb von sieben Werktagen ab Zustandekommen des Vertrages, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich ein anderer Termin vereinbart.

(2) Veröffentlichung der Kleinanzeigen in Printmedien:

Die Veröffentlichung der vom Kunden bestellten Kleinanzeigen erfolgt unter Berücksichtigung des Anzeigenannahmeschlusses und der verfügbaren Platzressourcen für die Kleinanzeigenrubrik(en):

bei im Fernabsatz geschlossenen entgeltlichen Verträgen über Kleinanzeigen mit Verbrauchern iSd KSchG

– in der auf den Abschluss des Vertrages über den Kleinanzeigenauftrag nächstfolgenden Ausgabe der vom Anzeigenauftrag betroffenen

Zeitungsausgabe(n), wenn der Verbraucher gegenüber dem Verlag ausdrücklich den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist (siehe Punkt 3.) verlangt hat; in diesem Fall hat der Kunde dem Verlag im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts / Rücktrittsrechts einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Verlag von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht entfällt jedoch, wenn RegionalMedien Austria die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf Grund eines ausdrücklichen darauf gerichteten Verlangens des Kunden begonnen und deren Ausführung vollständig abgeschlossen hat und der Kunde zuvor über den damit einhergehenden Verlust des Rücktrittsrechtes aufgeklärt wurde;

– sonst in der ersten Ausgabe der vom Anzeigenauftrag betroffenen Zeitungsausgabe(n) nach Verstreichen der 14-tägigen Widerrufsfrist (siehe Punkt 3.), wenn vom Kunden kein Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erklärt wurde;

Form und Ort der Veröffentlichung der Kleinanzeige(n)

(1) Der Verlag schuldet bei entgeltlichen Verträgen die Veröffentlichung der vom Kleinanzeigenauftrag umfassten Kleinanzeigen(n) im vereinbarten Medium in der vereinbarten Rubrik für die vereinbarte Anzahl an Ausgaben (bei Einschaltung in Printmedien) und für die vereinbarte Dauer (bei Einschaltung in Onlinemedien). Ist für die Veröffentlichung einer Kleinanzeige durch den Verlag laut Produktbeschreibung kein Entgelt zu bezahlen, stehen Beginn und Dauer und Art der Veröffentlichung im Ermessen des Verlages. Der Verlag ist daher berechtigt, die Veröffentlichung einer unentgeltlichen Kleinanzeige jederzeit zu beenden oder zu widerrufen.

Der Verlag ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Kleinanzeigen auch in jedem frei wählbaren Medium oder im Rahmen von Kooperationen in Medien der Kooperationspartner zu veröffentlichen oder durch Dritte in anderen Printmedien oder auf anderen Internetportalen mit vergleichbaren Inhalten veröffentlichen zu lassen. Die Veröffentlichung auf anderen Portalen und/oder Domains und/oder anderen (Print)Medien ist jedoch vom Verlag nicht geschuldet.

(2) Jede nicht gewerbliche Kleinanzeige, die vom Kunden in einem RegionalMedien Austria -Printmedium für mindestens einen Bezirk gebucht wird, wird – bis auf jederzeitigen Widerruf durch den Verlag und ohne, dass es sich hierbei um eine vertragliche Verpflichtung des Verlages gegenüber dem Kunden handelt – automatisch und für den Nutzer kostenlos auch auf dem Online-Kleinanzeigenportal des betreffenden RegionalMedien Austria-Printmediums für die Dauer von 30 Tagen veröffentlicht.

(3) Der Kunde hat mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung keinen Anspruch auf eine bestimmte Form oder Platzierung der Kleinanzeige. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur bei entgeltlichen Kleinanzeigenaufträgen im Falle der Bezahlung eines Platzierungszuschlages und einer ausdrücklichen gesonderten diesbezüglichen Vereinbarung bindend.

(4) Der Verlag behält sich vor, eine Kleinanzeige des Kunden länger oder öfter zu veröffentlichen, als ursprünglich vereinbart. Der Kunde kann allein aus dem Umstand der länger oder öfter als ursprünglich vereinbarten Veröffentlichung gegen den Verlag keine Ansprüche ableiten.

(5) Gemäß den Bestimmungen über den Jugendschutz ist durch geeignete Maßnahmen insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, Aufschriften oder Hinweise darauf hinzuwirken, dass jugendgefährdende Inhalte von Kindern und Jugendlichen nicht konsumiert werden. Dem Verlag ist dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet, den Inhalt der jeweiligen Kleinanzeige auf eine allfällige Problematik im Zusammenhang mit den Bestimmungen über den Jugendschutz zu prüfen, behält sich jedoch vor, bei potenziell jugendgefährdenden Inhalten durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch räumliche Abgrenzungen, Aufschriften oder Hinweise darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche potenziell jugendgefährdende Inhalte nicht konsumieren. Dies wird vom Kunden zustimmend zur Kenntnis genommen.

(6) Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Zugriff auf Onlinemedien und die dort abrufbaren Kleinanzeigendatenbanken von einer Vielzahl von Einflüssen abhängig ist, die teilweise außerhalb der Kontrolle und des Einflussbereiches des Verlages und dessen Erfüllungsgehilfen liegen (zB Netzausfälle und Serverausfälle in Bereichen von Drittbetreibern, die nicht dem Einflussbereich des Verlages oder dessen Erfüllungsgehilfen unterliegen).

Ebenso ist die Darstellung der Kleinanzeige(n) des Kunden auf Onlinemedien und die dort abrufbaren Kleinanzeigendatenbanken von einer Vielzahl von verschiedenen Faktoren abhängig, die nicht der Kontrolle oder dem Einfluss des Verlages oder dessen Erfüllungsgehilfen unterliegen, wie insbesondere den von den darauf zugreifenden Nutzern verwendeten Browsern und Browsereinstellungen. Der Verlag kann daher keine Gewähr für eine bestimmte Form der Darstellung der oder den Zugriff auf die Kleinanzeige(n) leisten, soweit Faktoren außerhalb des Einflussbereiches oder Netzwerkes des Verlages für eine mangelhafte Darstellung oder einen nicht vorhandenen oder eingeschränkten Zugriff ursächlich sind.

(7) Der Verlag gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 95 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server des Verlages auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Der Verlag kann den Zugang zu den Kleinanzeigendatenbanken in Onlinemedien vorübergehend beschränken oder aussetzen, soweit dies zu Wartungszwecken erforderlich ist.

(8) Wurde die entgeltliche Veröffentlichung einer Kleinanzeige in einem Printmedium und eine bestimmte Auflage ausdrücklich als Leistungsbestandteil vereinbart, ist die Leistung vom Verlag als erbracht anzusehen, wenn mindestens 75 Prozent der den Kleinanzeigenauftrag betreffenden Auflage ausgeliefert wird.

CHIFFREANZEIGEN

Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Rückmeldungen auf Chiffreanzeigen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an.

Die Weiterleitung der auf die Chiffre-Anzeige eingehenden Rückmeldungen erfolgt je nach Vereinbarung auf dem normalen Postweg oder an eine vom Kunden dazu angegebene E-Mail-Adresse. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die Weiterleitung (i) elektronischer Rückmeldungen auf die Chiffreanzeige(n) (z.B. E-Mail) an eine vom Kunden dazu angegebene E-Mail-Adresse und (ii) postalischer Rückmeldungen, auf die Chiffreanzeige(n) auf dem normalen Postweg.

Dies gilt auch für Einschreibbriefe und Eilbriefe betreffend Chiffreanzeigen. Die Weiterleitung an den Kunden erfolgt jeweils einmal pro Woche gesammelt unter Berücksichtigung einer angemessenen Bearbeitungsdauer gemäß den Bestimmungen in der Leistungsbeschreibung. Der Verlag ist nur zur Weiterleitung von eindeutig einer bestimmten Chiffreanzeige zuordenbaren Rückmeldungen verpflichtet. Der Verlag behält sich vor, Rückmeldungen auf Chiffreanzeige(n) zum Zwecke der Zuordnung zu öffnen und einzusehen, falls eine Zuordnung zu einer Chiffreanzeige ungeöffnet nicht eindeutig möglich ist. Dem stimmt der Kunde ausdrücklich zu.

Für die Weiterleitung der auf die Chiffre Anzeige(n) eingehenden Rückmeldungen hat der Kunde das Entgelt gemäß Preisliste zu bezahlen sowie dem Verlag bei postalischer Weiterleitung den tatsächlichen Aufwand in Höhe des anfallenden Postportos zu ersetzen.

BESONDERE VERPFLICH-TUNGEN DES KUNDEN BEI ONLINE-KLEINANZEIGEN:

Der Kunde ist bei Kleinanzeigenaufträgen, bei denen der Kunde die Veröffentlichung der Kleinanzeige(n) in Onlinemedien beauftragt und deren Text(e) der Kunde selbst über vom Verlag zur Verfügung gestellte Eingabemasken eingibt, verpflichtet, die Kleinanzeige(n) der richtigen Rubrik zuzuordnen.

Hat der Kunde vor Ablauf der Zeitspanne, für die die Kleinanzeige nach dem Kleinanzeigenauftrag in Onlinemedien veröffentlicht werden sollte, keinen Bedarf mehr an der geschalteten Kleinanzeige (z.B. inseriertes Objekt wurde vergeben), ist der Kunde im Hinblick auf die Aktualität der Kleinanzeigendatenbank verpflichtet, dies dem Verlag mitzuteilen bzw. die betreffende Anzeige aus der Datenbank zu löschen.

Eine aus diesem Grund vorzeitig vorgenommene Löschung der Kleinanzeige mindert nicht den Entgeltanspruch des Verlages aus dem Kleinanzeigenauftrag.

VERANTWORTLICHKEIT FÜR DEN INHALT DER KLEIN-ANZEIGE(N) UND RECHTE DARAN

Der Kunde räumt dem Verlag das Nutzungsrecht für die Durchführung des Kleinanzeigenauftrages nach Maßgabe dieser AGB ein.

Der Text der Kleinanzeige(n) ist vom Kunden vorzugeben.

Für den Inhalt der Kleinanzeige ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

Der Kunde garantiert gegenüber dem Verlag (§ 880a ABGB), dass (i) er an den dem Verlag zur Verfügung gestellten Kleinanzeigen und all deren Bestandteilen (inklusive Text- und Bild- und Fotomaterial) über die für den Kleinanzeigenauftrag erforderlichen Werknutzungsrechte oder Werknutzungs-bewilligungen verfügt; (ii) die erforderliche Zustimmung der allenfalls auf den für die Kleinanzeige(n) verwendete(n) Fotos gegebenenfalls erkennbar abgebildeten Personen zur Veröffentlichung deren Bildnisse für die betreffende(n) Kleinanzeige(n) vorliegt; (iii) er den Verlag von allen finanziellen Nachteilen freihalten wird, die dem Verlag als Folge der Veröffentlichung der Kleinanzeige(n) und der dabei verwendeten Bilder und Fotos entstehen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, dem Verlag sämtliche Verfahrenskosten und Entschädigungs-zahlungen zu ersetzen sowie die Kosten allfälliger gerichtlich aufgetragener Veröffentlichungen oder Entgegnungen nach der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Anzeigenpreisliste zu bezahlen und den Verlag hinsichtlich aller wettbewerbs-, urheber-, persönlichkeits-, verwaltungs- und strafrechtlicher Schritte, die den Verlag aufgrund der Veröffentlichung der Kleinanzeige treffen können, schadlos zu halten.

GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ DURCH DEN VERLAG

Der Verlag ist nur bei entgeltlichen Kleinanzeigenverträgen zur Gewährleistung verpflichtet. Bei unentgeltlichen Kleinanzeigenverträgen sind jegliche Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche – ausgenommen vorsätzliche Schädigung durch den Verlag oder Personenschäden – gegen den Verlag ausgeschlossen.

Der Verlag haftet bei entgeltlichen Kleinanzeigenverträgen nicht für Schäden oder finanzielle Nachteile des Kunden, die der Verlag oder dessen Erfüllungsgehilfen nur leicht fahrlässig herbeigeführt haben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personenschäden oder die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch den Verlag; dafür haftet der Verlag dem Kunden bereits bei leicht fahrlässiger Schadenszufügung.

ENTGELTBESTIMMUNGEN UND AUFRECHNUNGSVERBOT

Für die Veröffentlichung der Kleinanzeige(n) hat der Kunde ein Entgelt gemäß den Entgeltbestimmungen zu bezahlen. Die in den Entgeltbestimmungen ausgewiesenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen MwSt. Soweit je nach gebuchter Kleinanzeige Werbeabgabe anfällt, wird auch diese ausgewiesen.

Nimmt der Kunde entgegen Punkt 6.a. dieser AGB eine unzutreffende Rubriken-Zuordnung mit dem Effekt vor, dass er bei richtiger Zuordnung ein höheres Entgelt zu zahlen hätte als auf Grund der tatsächlich von ihm unrichtig gewählten Zuordnung, so schuldet der Kunde dem Verlag das bei korrekter Rubriken-Zuordnung anfallende Entgelt.

Ein Platzierungszuschlag für eine vom Kunden gewünschte Platzierung wird Grundpreis ohne Berücksichtigung allfälliger auf eine bestimmte Kleinanzeige entfallende Rabattierung errechnet.

Rechnungen des Verlages sind binnen 14 Tagen nach Rechnungszustellung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder seitens des Verlages gewährter Stundung fallen Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. an.

Der Kunde kann gegenüber dem Verlag nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verlages und darüber hinaus mit solchen Forderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Verlag anerkannt worden sind.

Durch eine vorzeitige Löschung einer Kleinanzeige aus einer Online-Datenbank wegen

– Wegfalls des Bedarfes (Punkt 6.b.) oder

– Entfernung/Sperrung der Anzeige wegen ihres rechts- oder sittenwidrigen Inhaltes (Punkt 4.a.(6).) hat der die Kleinanzeige schaltende Kunde gegenüber dem Verlag keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes. Der Anspruch des Verlages auf Bezahlung des vollen Entgeltes bleibt aufrecht. Dies gilt auch, wenn infolge Wegfalls des Bedarfes vor dem vereinbarten Veröffentlichungszeitpunkt eine Veröffentlichung der Kleinanzeige unterbleibt.

Der Kunde kann wählen, ob er die Rechnung in elektronischer Form per E-Mail oder in Papierform erhalten möchte. Ungeachtet dessen kann der Verlag jederzeit zusätzlich eine Rechnungslegung in Papierform durchführen, selbst wenn der Kunde eine elektronische Rechnungslegung gewählt hat.

Erfolgt eine Rechnungslegung in elektronischer Form per E-Mail, werden Rechnungen per E-Mail an jene E-Mail-Adresse übermittelt, die der Kunde dem Verlag bei Vertragsabschluss oder in weiterer Folge während des aufrechten Vertragsverhältnisses zum Empfang der Rechnung zuletzt mitgeteilt hat.

Der Kunde ist verpflichtet, die dem Verlag zum Empfang von Rechnung mitgeteilte E-Mail-Adresse in einem solchem Zustand zu halten, dass E-Mails auch abgerufen werden können, und weiters, den betreffenden E-Mail-Account auch regelmäßig – zumindest einmal wöchentlich – abzurufen. Bei Abwesenheiten oder Verhinderungen des Kunden von länger als durchgehend 7 Kalendertagen hat der Kunde für die Dauer der Verhinderung eine automatisch generierte Abwesenheitsverständigung einzurichten.

KONTAKTAUFNAHME ZU

WERBEZWECKEN

Der Verlag darf dem Kunden unter Verwendung der Kontaktinformationen des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse[n], Telefonnummer[n], Telefaxnummer[n], Kundenkategorie) an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse und Telefonnummer- jeweils im Zusammenhang mit den Print- und Onlinemedien sowie Social-Media-Kanälen des Verbundes der RegionalMedien Austria (RMA Media Services GmbH, RMA Marketing Services GmbH, RegionalMedien Tirol GmbH, RegionalMedien Salzburg GmbH, RegionalMedien Niederösterreich GmbH, bz Wiener Bezirkszeitung GmbH, Bezirksblätter Burgenland Verlag GmbH, Wochenzeitungs GmbH Steiermark, RMK Regionalmedien Kärnten GmbH, RMA Gesundheit GmbH, Media 21 GmbH sowie deren Kooperationspartner RegionalMedien Oberösterreich GmbH) –

Newsletter mit Nachrichteninformationen über aktuelle Themen, wobei diese auch – aber als solche leicht erkennbar – Drittwerbung enthalten können, und

Informationen über Werbemöglichkeiten und Angebote zu Werbeeinschaltungen, Werbeaufträgen oder Werbekooperationen, über Kundenincentives, über Aktionen, Vorteilsangebote, Gewinnspiele und Sonderthemen, über Events, die entweder von den Unternehmen im Verbund der RegionalMedien Austria veranstaltet werden oder an deren Durchführung die Unternehmen im Verbund der RegionalMedien Austria als Kooperations- oder Werbepartner mitwirken,

Aufforderungen zur Teilnahme an Kundenzufriedenheitsbefragungen, zusenden. Die Zustimmung dazu kann jederzeit gegenüber der RMA Media Services GmbH, Am Belvedere 10 / Top 5, 1100 Wien, kundenservice@regionalmedien.at, Tel.: +43/1/5353530-110, Fax: +43/1/5353530-120 (als Ansprechpartner des Verbunds der RegionalMedien Austria) widerrufen werden. Der Widerruf wirkt, sobald die Widerrufserklärung zugeht und lässt bereits auf Grund der erteilten Zustimmung erfolgte Verarbeitungen unberührt und wirkt sich auf sonstige bestehende Vertragsbeziehungen mit den oben angeführten Gesellschaften im Verbund der RegionalMedien Austria nicht aus.