

1. Allgemeines
Maßgeblich für Aufträge sind diese Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Preisliste. Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einschließlich der jeweils gültigen Preisliste einverstanden.
2. Aufträge
2.1 Unterlagen
Der im Tarif genannte Anzeigenschluss gilt jeweils als Termin für Unterlagen im Haus. Die Annahme des Auftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Für Anzeigen-Schaltungen sind dem Verlag EDV-Daten zur Verfügung zu stellen. EDV-Daten müssen den im Verlag verwendbaren Dateiformaten entsprechen. Für etwaige Fehler bei der elektronischen Übertragung oder bei einer Konvertierung übernimmt der Verlag keine Haftung.
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei mangelhaften Unterlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe.
Kosten für Lieferung bestellter Entwürfe, Zeichnungen, Filme und sonstige Druckunterlagen sowie erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Die Pflicht zur Aufbewahrung von beigestellten Druckunterlagen endet mit drei Monaten nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Der Auftraggeber haftet bei festgelegten Dispositionen auch für den richtigen Eingang der Druckunterlagen. Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen sowie der verteilten Werbemittel, Drucksachen oder Warenproben haftet ausschließlich der Auftraggeber.
2.2 Storno
Stornierungen von Aufträgen sind nur bis zum Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe möglich und müssen schriftlich erfolgen.
Reservierte Prospektbeilagen können bis spätestens 2 Wochen vor Anzeigenschluss storniert werden. Bei späterer Stornierung wird eine Gebühr von 50 % der Auftragssumme eingehoben.
2.3 Druck
Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern wird keine Gewähr geleistet, wenn nicht die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht wurde. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen jedoch für den Verlag keine Verpflichtung dar. Konkurrenzausschluss kann nicht zugesagt werden.
Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen, sofern die ihm überlassenen Druckunterlagen dies zulassen. Für Mängel und Schäden an den Druckunterlagen, die sich erst während des Druckvorganges bemerkbar machen, haftet der Verlag nicht.
Der Verlag lehnt jede Haftung für Schäden, die durch Druckfehler entstanden sind, ab. Ersatzanzeigen können nur verlangt werden, wenn durch Fehler des Verlages der Sinn der Anzeige verändert wird oder die Erfolgsaussichten der Anzeige in Frage gestellt sind. Es gilt als vereinbart, dass ein allfälliger Schadensersatzanspruch auf eine kostenlose Ersatzanzeige beschränkt bleibt.
Alle Anzeigenaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart wurde, innerhalb eines Jahres nach Abschluss abzuwickeln.
2.4 Gestaltung von Inseraten
Sofern der Verlag nach den Wünschen des Kunden ein Inserat gestaltet und kein gesondertes Entgelt dafür verrechnet wird, erfolgt diese Gestaltung im Rahmen des erteilten Inseratenauftrags und ist somit Teil des Auftrags. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass solcherart gestaltete Inserate ausschließlich zur Veröffentlichung in Medien des Verlages verwendet werden dürfen. Der Kunde erhält somit keinerlei Verwertungsrechte, die über die Verwendung des Inserats in den Medien des Verlags hinausgehen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind binnen 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der Höhe von 1 % pro Monat und die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Ab einer erfolgten schriftlichen oder telefonischen Mahnung einer fälligen Rechnung behält sich der Verlag rechtliche Schritte vor.
Der Verlag behält sich das Recht vor, eingegangene Zahlungen zuerst auf eventuell entstandene Kosten, dann auf Zinsen und dann auf die Hauptsache anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verlag über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn die Einlösung des Schecks gutgebucht wurde.
Der Verlag ist auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungen abhängig zu machen, und zwar ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel und ohne dass dadurch dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
4. Tarife
4.1 Allgemein
Änderungen des Anzeigentarifes treten auch bei laufenden Abschlüssen und bei vorliegenden Aufträgen in Kraft. Zusätzlich zum vereinbarten Preis werden 5 % amtlicher Werbeabgabe und 20 % Ust. verrechnet. Alle Preisangaben erfolgen in Euro. Für Platzierungsvorschriften wird ein 10 %iger Zuschlag verrechnet, wenn deren Erfüllung möglich war. Bei Betriebsstörung oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 % der Auflage ausgeliefert sind. Sofern keine besonderen Größenvorschriften erteilt wurden, wird der Preis nach der tatsächlichen Abdruckhöhe berechnet.
4.2. Nachlässe
Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur nach Maßgaben des gültigen Anzeigentarifs und bei schriftlichem Abschluss auf mehrere Einschaltungen für den beworbenen Kunden innerhalb des Kalenderjahres. Wird das Abschlussziel nicht erreicht, ist die Nachbelastung sofort fällig. Anzeigenabschlüsse können nicht rückwirkend erteilt werden.
4.3. Zuschläge
Der Platzierungszuschlag wird vom Grundpreis errechnet und nicht vom rabattierten Preis.
5. Reklamationen
Beanstandungen aller Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinungsdatum zu erheben.
Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der Abnahmemenge entsprechenden Nachlass rückzuvergüten.
6. Sonstiges
Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe von Chiffreanzeigen werden auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Innsbruck.
Technische Daten
| Druckverfahren: | Zeitungsoffsetdruck |
| Farben: | 4-Farb-Prozess 4c (cyan, magenta, gelb, schwarz) andere Schmuckfarben müssen als 4c aufgeschlüsselt werden |
| Papier: | Zeitungspapier 42,5 g pro m2 |
| Format: | Tabloid |
| bedruckbare Fläche*: | 200 x 260 mm (normal) 200 x 275 mm (ganzseitiges Inserat) 414 x 275 mm (Panoramaseite) |
| Datenübernahme: | von Druckunterlagen
Ein Probeausdruck erleichtert den Umgang mit beigestellten Daten erheblich. |
| Datenmedien: | CD/DVD. |
| Datenarten: | druckfähige PDF-Daten nach PDF/X-3 Standard |
| Annahmeschluss: | |
| für Anzeigen: | Bezirksblätter: Freitag der Vorwoche, 12.00 Uhr Woche: Donnerstag der Vorwoche, 11.00 Uhr Bezirkszeitung: Mittwoch der Vorwoche, 12.00 Uhr Bezirksrundschau: Montag vor ET, 12.00 Uhr |
| für Sonderthemen: | Mittwoch der Vorwoche, 17.00 Uhr |
| *Die Standardmaße unterliegen Abweichungen bei den verschiedenen Druckereien. Ein proportionales Vergrößern oder Verkleinern der o.a. Flächen zur Anpassung an die technischen Gegebenheiten der jeweiligen Druckerei sind statthaft. | |